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Ablauf

Der Antrag

Das Verfahren der Zertifizierung wird durch einen Antrag eingeleitet, der beim Steinbeis Transferzentrum INTERZERT® einzureichen ist. Nähere Informationen zum Antrag erteilen wir gerne auf Anfrage.

Dem Antrag (PDF) sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Begründung des Antrags und Darlegung der besonderen Sachkunde auf dem beantragten Sachgebiet
  • Lebenslauf in Tabellenform, der neben den üblichen Angaben zur Person eine genaue Darstellung der Schul- und Berufsausbildung im Einzelnen und der beruflichen Tätigkeit enthält
  • Das ausgefüllten Antragsformular
  • Abschriften oder Kopien der Berufsabschlüsse und berufsbezogenen bzw. sachgebietsbezogenen Qualifikationen und sonstige geeignete Unterlagen zum Nachweis der besonderen Sachkunde, z. B. auch Teilnahmebestätigungen über erfolgte fachliche Fortbildungen für das beantragte Sachgebiet und für die Sachverständigentätigkeit allgemein
  • Drei selbstgefertigte Gutachten neueren Datums aus dem Fachbereich, für den die Zertifizierung erfolgen soll (liegen keine vor bitten wir um Rücksprache). Personen, die eine Zertifizierung im Bauleiterbereich anstreben, müssen anstelle der Gutachten eine Projekt-Referenzliste einreichen. 
  • Bei Bewerbern in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis eine Bestätigung des Dienstherrn oder Arbeitsgebers, dass für die zu zertifizierende Sachverständigentätigkeit eine Freistellung in dem erforderlichen Umfang gegeben ist, unter Einhaltung der Pflichten (Sicherstellung der Unabhängigkeit, Sachverständigentätigkeit frei von fachlichen Weisungen und frei von Weisungen dritter durchführbar, persönlich dafür zeichnungsberechtigt). Dies erübrigt sich für Personen, die eine Zertifizierung im Bauleiterbereich anstreben. 
  • Adressen von mindestens fünf Personen, die in fachlicher und/oder persönlicher Hinsicht Aussagen zum Antragsteller gegenüber dem Steinbeis Transferzentrum INTERZERT® machen können (diese werden direkt von dem Steinbeis Transferzentrum INTERZERT® kontaktiert)
  • Führungszeugnis/Strafregisterauszug neuerem Datums zur Vorlage bei einer Behörde
  • Gewerbeauszug (nur für Gewerbetreibende) bzw. Handelsregisterauszug

Nach erfolgreicher und positiver Antragsprüfung wird das Zertifizierungsverfahren fortgesetzt (inkl. Abschluss eines Zertifizierungsvertrages, welcher dann durch die INTERZERT® entsprechend zur Unterzeichnung zugestellt wird).

Das Entscheidungsverfahren

Die INTERZERT® überprüft durch Einschaltung geeigneter Fachleute den Antrag und die eingereichten Unterlagen. Vor der Entscheidung hört die INTERZERT® den Sachverständigen- resp. Überprüfungsausschuss.

Der Ausschuss wird von der INTERZERT® berufen und setzt sich aus unabhängigen Vertretern der Wissenschaft und der Wirtschaft, nachweislich besonders sachkundige Personen (z.B. öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige) und ggf. weiteren besonders sachkundigen und/oder lebenserfahrenen Personen zusammen.

In der Regel erfolgt möglichst zeitnah die Ansetzung der Prüfung, die sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammensetzt. Detailliertere Angaben zum Ablauf der Prüfung erhalten Sie auf Anfrage.

Das Ergebnis der Prüfung wird dem Bewerber grundsätzlich schriftlich in Form eines Bescheides, auf Wunsch auch in einem Gespräch bekannt gegeben.

Erfolgt eine Zertifizierung, so ist sie ist auf maximal fünf Jahre befristet, kann dann auf Antrag wiederum um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Die Zertifizierung kann mit Auflagen versehen und unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen bzw. widerrufen werden.

Der Antrag der Zertifizierung kann jederzeit zurückgenommen werden.

Re-Zertifizierung nach DIN/ EN 17024

Im Rahmen unserer Qualitätssicherung haben unsere Zertifikate nach bestandener Prüfung 5 Jahre Gültigkeit.

Um unserem Standard gerecht zu werden, muss während der 5 Jahre regelmäßig ein Nachweis der Qualifikation erbracht werden.

Nach Ablauf der 5 Jahre kann das Zertifikat um weitere 5 Jahre durch eine Re-Zertifizierung erneuert werden.